Minderung des Honoraranspruchs bei Behandlung eines Krankenhauspatienten im Rahmen der Privatpraxis
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - Aktenzeichen III ZR 186/01
DRsp Nr. 2002/9820
Minderung des Honoraranspruchs bei Behandlung eines Krankenhauspatienten im Rahmen der Privatpraxis
»Erbringt ein niedergelassener anderer Arzt auf Veranlassung eines Krankenhausarztes für einen im Krankenhaus behandelten Patienten, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, im Zusammenhang mit seiner Behandlung stehende ärztliche Leistungen, unterliegt sein Honoraranspruch nach § 6aGOÄ auch dann der Gebührenminderung, wenn diese Leistungen in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht werden.«
Normenkette:
GOÄ § 6a Abs. 1 S. 2 ; BPflV § 22 Abs. 3 S. 1 ;
Tatbestand:
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