Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 07.02.2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, in internen Stellenausschreibungen die für die Stelle vorgesehene Entgeltgruppe bekanntzumachen. Der Antragsteller ist der im Betrieb der Arbeitgeberin gewählte Betriebsrat. Die Arbeitgeberin ist tarifgebunden und wendet den Entgeltrahmentarifvertrag für den Metallindustriebezirk Küste an.
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