1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 13.08.2015 (
Ziffer 1 zu mehr als 5,92 € brutto,
Ziffer 2 zu mehr als 3,45 € brutto,
Ziffer 3 zu mehr als 7,81 € brutto,
Ziffer 4 zu mehr als 7,55 € brutto und
Ziffer 5 zu mehr als 6,63 € brutto
jeweils nebst Zinsen hierauf verurteilt worden ist.
Hinsichtlich der jeweils weitergehenden Beträge wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 % zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
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