Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu erstatten.
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie des Inhalts des erstinstanzlichen Urteils wird auf die angefochtene Entscheidung vom 21.04.2004 verwiesen, gegen die die Beklagte rechtzeitig Berufung eingelegt und diese begründet hat.
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