BSG, Urteil vom 29.09.1998 - Aktenzeichen B 1 KR 10/96 R
DRsp Nr. 1999/9282
Mißglückter Arbeitsversuch im SGB V
1. Unter der Geltung des SGB V ist die Rechtsfigur des mißglückten Arbeitsversuchs nicht mehr anzuwenden (Anschluß an BSG vom 4.12.1997 - 12 RK 3/97 = BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37).2. Wenn ein Arbeitsverhältnis nur zum Schein oder in der Absicht begründet wird, die Tätigkeit unter Berufung auf die bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht anzutreten oder alsbald wieder aufzugeben, so liegt eine die Krankenversicherungspflicht begründende Beschäftigung nicht vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]