Mit seiner Klage wendet sich der im Jahre 1945 geborene, schwerbehinderte Kläger, welcher seit dem Jahre 1980 als Schlosser gegen eine Bruttovergütung von 3.000,00 EUR/Monat im Betrieb der Beklagten mit ca. 145 Beschäftigten tätig ist, gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung vom 19.08.2003 sowie durch ordentliche Kündigungen vom 27. und 29.08.2003 zum 31.03.2004. Ferner verlangt der Kläger die arbeitsvertragsgemäße Weiterbeschäftigung.
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