I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 04. März 2015 -
1. Der Antrag der Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligten zu 1. wird aufgegeben, die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Eingruppierung der Mitarbeiterin Frau M. M. in die Entgeltgruppe A 8 Stufe 1 der Tabelle A des Entgelttarifvertrages Nr. 2 A. Fachkliniken Brandenburg GmbH vom 27. Mai 2013 (gültig ab 01. Juni 2015) einzuholen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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