LAG Frankfurt/Main, vom 19.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 225/07
ArbG Frankfurt/Main, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 793/06
Mitbestimmung bei der Vergütungsordnung für AT-Angestellte; Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats
BAG, Beschluss vom 23.03.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 82/08
DRsp Nr. 2010/12420
Mitbestimmung bei der Vergütungsordnung für AT-Angestellte; Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats
Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten steht den örtlichen Betriebsräten zu. Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Betriebsparteien, begründet aber keinen Zwang zu einer unternehmenseinheitlichen Ausgestaltung von Entlohnungsgrundsätzen für AT-Angestellte durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung.Orientierungssätze:
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