I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. März 2023 -
1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Betriebsvereinbarung anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung SML Clarity-App Filiale 111" wird der Vizepräsident des Arbeitsgerichts C, Herr Dr. B, bestellt.
2. Die Zahl der von jeder Betriebspartei zu benennenden Beisitzenden wird auf zwei festgesetzt.
II. Die weitergehende Beschwerde des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
III. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben (§ 100 Abs. 2 Satz 4 ArbGG).
I.
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