BVerwG - Beschluss vom 28.05.2002
6 P 9.01
Normen:
NWPersVG § 72 § 91 § 94 ;
Fundstellen:
DVBl 2002, 1228
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 14.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 1539/99
VG Arnsberg, vom 22.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 20 K 1639/98

Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die Schulaufsichtsbehörde; Teilabordnung

BVerwG, Beschluss vom 28.05.2002 - Aktenzeichen 6 P 9.01

DRsp Nr. 2006/8703

Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die Schulaufsichtsbehörde; Teilabordnung

»Die befristete Beauftragung von Lehrern mit der Wahrnehmung von Tätigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Schulaufsichtsbehörde unter Anrechnung auf die Pflichtstundenzahl ist als Teilabordnung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 NWPersVG mitbestimmungspflichtig.«

Normenkette:

NWPersVG § 72 § 91 § 94 ;

Gründe:

I.

Der Lehrer für Sonderpädagogik W. ist an einer Schule für Körperbehinderte in ... (... Kreis) beschäftigt. Mit Verfügung vom 15. Januar 1997 beauftragte ihn das Schulamt für den ... Kreis mit der Wahrnehmung der Tätigkeit eines Koordinators für die sonderpädagogische Förderung. Gemäß Verfügung vom 12. Oktober 1998 erfasst die Aufgabenübertragung zugleich die Tätigkeit eines Moderators für den gemeinsamen Unterricht. Die Beauftragungen sind jeweils befristet auf ein Schuljahr; sie wurden bislang stets verlängert. Im Schuljahr 2000/2001 betrug die Pflichtstundenermäßigung fünf Stunden.