OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.05.2006
5 A 11752/05
Normen:
SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2 ; LPersVG § 78 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
VG Mainz, vom 18.11.2005

Mitbestimmung des Personalrats; Ein-Euro-Kräfte

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 5 A 11752/05

DRsp Nr. 2006/19483

Mitbestimmung des Personalrats; Ein-Euro-Kräfte

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2 ; LPersVG § 78 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmung des Antragstellers bei der Besetzung von so genannten Ein-Euro-Jobs.

Anfang 2005 stellten verschiedene Ämter der Stadt M... jeweils einen Förderantrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - Zusatzjobs - nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II -. Nach Bewilligung der beantragten Förderleistungen richteten das Bürgeramt und Stadtarchiv jeweils einen Zusatzjob zur Betreuung des Informationsschalters im Stadthaus bzw. zur Umbettung und Neusignierung der Bilder und Pläne des Stadtarchivs sowie das Grünamt 30 Zusatzjobs für zusätzliche gärtnerische Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen ein. Die Förderanträge bzw. die Maßnahme selbst wurden dem Antragsteller zur Kenntnis gebracht. Ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren wurde weder vor der Schaffung der Zusatzjobs noch vor der Heranziehung von erwerbsfähigen, arbeitslosen Hilfebedürftigen (so genannten Ein-Euro-Kräfte) durchgeführt.