Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Beschlusses wie folgt gefasst wird:
"Auf die Beschwerde des Antragstellers wird festgestellt, dass der Beteiligte durch seinen Beschluss über die Festsetzung eines Betriebsurlaubs für die Jahreswechsel 2022/2023 und 2023/2024 ohne vorherige Beteiligung des Antragstellers dessen Mitbestimmungsrecht verletzt hat; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen."
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|