BVerwG - Beschluss vom 02.05.2014
6 PB 11.14
Normen:
SGB II a.F. § 16 Abs. 3; SGB II § 16d Abs. 1; SGB II § 16d Abs. 7 S. 2 Hs. 2; BlnPersVG § 87 Nr. 1; BlnPersVG § 90 Nr. 10;
Fundstellen:
NZA-RR 2014, 512
NZS 2014, 595
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 30.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen OVG 60 PV 20.12
VG Berlin, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen VG 61 K 10.12 PVL

Mitbestimmung und Mitwirkung beim Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (MAE-Kräfte) in Arbeitsgelegenheiten in einer Dienststelle wegen der Erfüllung des Tatbestands der Einstellung; Privater Dritter als Maßnahmenträger bei der Vermittlung und Anleitung von MAE-Kräften hinsichtlich Inanspruchnahme von Förderleistungen für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2014 - Aktenzeichen 6 PB 11.14

DRsp Nr. 2014/9231

Mitbestimmung und Mitwirkung beim Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ("MAE-Kräfte") in Arbeitsgelegenheiten in einer Dienststelle wegen der Erfüllung des Tatbestands der Einstellung; Privater Dritter als Maßnahmenträger bei der Vermittlung und Anleitung von MAE-Kräften hinsichtlich Inanspruchnahme von Förderleistungen für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten

Der Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ("MAE-Kräfte") in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d Abs. 1 und 7 SGB II in einer Dienststelle unterliegt auch dann wegen Erfüllung des Tatbestands der Einstellung der Mitbestimmung gemäß § 87 Nr. 1 BlnPersVG oder der Mitwirkung gemäß § 90 Nr. 10 BlnPersVG, wenn die Dienststelle im sozialrechtlichen Sinn nicht selbst Maßnahmenträger ist, sondern die MAE-Kräfte von einem privaten Dritten vermittelt und angeleitet werden, der seinerseits durch die Agentur für Arbeit als Maßnahmenträger eingeschaltet worden ist und Förderleistungen für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten in Anspruch nimmt.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Landes Berlin - vom 30. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB II a.F. § 16 Abs. 3; SGB II § 16d Abs. 1; § Abs. S. 2 Hs. 2;