LAG Thüringen, vom 23.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 TaBV 8/13
ArbG Erfurt, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 16/12
Mitbestimmungspflichtige UmgruppierungTarifliche Dispositionsfreiheit und ihre Schranken beim grundgesetzlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz
BAG, Beschluss vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 4 ABR 54/14
DRsp Nr. 2017/6147
Mitbestimmungspflichtige UmgruppierungTarifliche Dispositionsfreiheit und ihre Schranken beim grundgesetzlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz
Orientierungssätze:1. Leitende Redakteure, die nach dem 1. Januar 2007 in eine niedrigere Gehaltsgruppe umgruppiert werden, fallen nicht unter die Besitzstandsregelung in Ziff. 3 Buchst. c Gehalts-TV.2. Eine ergänzende Tarifauslegung setzt das Vorliegen einer sog. Tariflücke voraus. Deren Schließung durch die Gerichte für Arbeitssachen kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine unbewusste, planwidrige Regelungslücke handelt (hier verneint).
1. Bei der Zuordnung der Arbeitnehmer zu den Anforderungsmerkmalen der Gehaltsgruppen eines Gehalts-TV handelt es sich um eine nach § 99 Abs. 1BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung.
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