Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrates gegen den
Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Antragsgegner (
Bis zum Jahre 2005 hatte die Arbeitgeberin mit ihren Arbeitnehmern Arbeitsverträge abgeschlossen, in denen auf den Bundesangestelltentarifvertrag (
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