1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen um das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechtes des antragstellenden Betriebsrates wegen Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen nach § 98 BetrVG.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1) ist der bei der Antragsgegnerin und Beteiligten zu 2) für den Standort G... gebildete elfköpfige Betriebsrat. Die Arbeitgeberin ist ein Logistikunternehmen der H...-Gruppe und betreibt in Deutschland die Standorte A... und G...; von letzterem aus werden die süddeutschen Filialen der Unternehmensgruppe mit Ware beliefert.
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