LAG Köln - Beschluss vom 02.11.2016
11 TaBV 22/15
Normen:
BetrVG § 87 I Nr. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 07.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 51/14

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer unternehmensübergreifenden Unterstützungskasse

LAG Köln, Beschluss vom 02.11.2016 - Aktenzeichen 11 TaBV 22/15

DRsp Nr. 2017/8562

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer unternehmensübergreifenden Unterstützungskasse

Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich einer unternehmensübergreifenden Unterstützungskasse

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.01.2015 - 2 BV 51/14 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 87 I Nr. 8;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über eine Unterstützungskasse zusteht.

1. 2. 1. 2.