Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts - Fachsenat für Mitbestimmungssachen/Land - vom 23. Juni 2009 wird aufgehoben.
Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Fachkammer für Personalvertretungssachen/Land - vom 18. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
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