LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.07.2017
7 BV 67 c/16
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ArbSchG §§ 3,5; BetrVG § 76 Abs. 5; GG Art. 12; GG Art. 2; EU-Charta Art. 31;

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.07.2017 - Aktenzeichen 7 BV 67 c/16

DRsp Nr. 2017/12434

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal

1. Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann.2. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 3,5 ArbSchG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Herbeiführung von betrieblichen Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers, mit denen Gesundheitsschäden bei konkreten Gefährdungen, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden sind, verhütet werden sollen.