BSG - Urteil vom 30.10.1997
13 RJ 19/97
Normen:
FRG § 15 Abs. 1 S. 1, § 16 Abs. 1 S. 2;

Mitgliedschaft in einer Kolchose, abhängige Beschäftigung

BSG, Urteil vom 30.10.1997 - Aktenzeichen 13 RJ 19/97

DRsp Nr. 1998/4675

Mitgliedschaft in einer Kolchose, abhängige Beschäftigung

1. Eine abhängige Beschäftigung kann allein aufgrund der Mitgliedschaft im Kolchos vorliegen, wobei es nicht darauf ankommt, in welchem Umfang tatsächlich gearbeitet wurde und welchen Umfang die Arbeitszeit hatte. Für den Umfang eines Beschäftigungsverhältnisses kommt es auf den Umfang der Verpflichtung des Arbeitnehmers und den Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers an (vgl. BSG vom 31.3.1993 - 13 RJ 17/92). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

FRG § 15 Abs. 1 S. 1, § 16 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I.

Streitig ist im Revisionsverfahren (nur noch) die Vormerkung von Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) für die Zeit der Mitgliedschaft in einer Kolchose.