Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle schuldet.
Die Klägerin ist seit 1980 bei der Beklagten als Putzhilfe beschäftigt. Sie arbeitet zehn Stunden pro Woche in einem Krankenhaus und erhält einen Stundenlohn von 9,27 DM netto.
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