BVerwG - Beschluß vom 09.01.2007
6 P 6.06
Normen:
NWPersVG § 72 § 73 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 276
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 13.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 1193/05
VG Köln, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 34 K 3823/04

Mitwirkung des Personalrats bei interner Stellenausschreibung an Theater

BVerwG, Beschluß vom 09.01.2007 - Aktenzeichen 6 P 6.06

DRsp Nr. 2007/2956

Mitwirkung des Personalrats bei interner Stellenausschreibung an Theater

»1. Das Mitwirkungsrecht des Personalrats bei Stellenausschreibungen gilt auch für Beschäftigte an Theatern, die nach dem Bühnennormalvertrag beschäftigt werden.2. Dieses Mitwirkungsrecht erstreckt sich auch auf die Entscheidung des Dienststellenleiters darüber, ob Stellen dienststellenintern auszuschreiben sind.«

Normenkette:

NWPersVG § 72 § 73 ;

Gründe:

I. Mit Schreiben vom 30. April 2004 lehnte es der Beteiligte endgültig ab, den Antragsteller bei Stellenausschreibungen für den Personenkreis des Bühnennormalvertrages im Wege der Mitwirkung zu beteiligen. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht hat antragsgemäß festgestellt, 1. dass der Antragsteller bei Stellenausschreibungen für die Einstellung von Beschäftigten, die nach dem Bühnennormalvertrag beschäftigt werden, gemäß § 73 Nr. 6 NWPersVG mitzuwirken hat und 2. dass auch Stellen für die Einstellung von Beschäftigten, die nach Bühnennormalvertrag beschäftigt werden, grundsätzlich dienststellenintern auszuschreiben sind.