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Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die 1968 geborene Klägerin hat keine förmliche Berufsausbildung abgeschlossen. Sie arbeitete zuletzt seit 1984 als Näherin (Zuschneiderin) in einer Kleiderfabrik und war im Anschluss daran ab März 1996 arbeitslos. Im Juni 1997 zog sie sich bei einem privaten Sportunfall eine Knieverletzung zu.
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