LAG Berlin - Beschluss vom 30.07.2004
16 SHa 1480/04
Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 14521/04

Mögliche Nichtigkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen nicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs, Ablehnung der Übernahme, Gerichtsstandvereinbarung

LAG Berlin, Beschluss vom 30.07.2004 - Aktenzeichen 16 SHa 1480/04

DRsp Nr. 2004/13319

Mögliche Nichtigkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen nicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs, Ablehnung der Übernahme, Gerichtsstandvereinbarung

»1. Verweist ein Arbeitsgericht den Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Arbeitsgericht und lehnt dieses durch Beschluss die Übernahme ab, können die Parteien bis zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen, nach der das zunächst angerufene (an sich unzuständige) Gericht örtlich zuständig sein soll. 2. Nicht nur das verweisende, auch das "zurückverweisende" Gericht hat den Parteien vor seiner Entscheidung rechtliches Gehör zu geben.«

Normenkette:

ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 ;

Gründe:

1.