I.
Die Klägerin arbeitete seit dem 1. August 1998 bei dem beklagten Land auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 11. September 1998, wegen dessen Inhalts auf die Kopie Bl. 7 f. d.A. Bezug genommen wird, als Mitarbeiterin der Y-stelle der ehemaligen in zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt EUR 2.571,67. Das beklagte Land kündigte mit Schreiben vom 29. Dezember 2004 das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit Auslauffrist zum 15. Februar 2005 (Bl. 10 d.A.).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|