Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 28. Februar 2018 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen im Klageverfahren und der Beigeladenen zu 2. bis 7. im Berufungsverfahren, die von diesen selbst zu tragen sind. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 60.000 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Nachbesetzung einer Arztstelle.
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