LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 05.07.2019
L 2 BA 38/19 B ER
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stade, vom 03.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 52 BA 16/19

Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen VereinsfußballspielerKriterien für die Bewertung einer Tätigkeit als abhängige Beschäftigung bei einem Sportler

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.07.2019 - Aktenzeichen L 2 BA 38/19 B ER

DRsp Nr. 2019/13839

Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Vereinsfußballspieler Kriterien für die Bewertung einer Tätigkeit als abhängige Beschäftigung bei einem Sportler

1. Die allgemeinen Grundsätze für die Bewertung einer Tätigkeit als abhängige Beschäftigung können auch bei einem Sportler - etwa einem Fußballspieler - gegeben sein. 2. Um von einer abhängigen Beschäftigung eines Fußballspielers auszugehen, muss sich dieser gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeit verpflichten und als Ausgleich hierfür bestimmte finanzielle Zuwendungen erhalten; eine persönliche Abhängigkeit kann dann auf Grund der vertraglich übernommenen Verpflichtungen des Fußballspielers zur Einhaltung der vom Verein angesetzten Trainingsstunden, zur intensiven Mitarbeit nach den Anordnungen des Trainers sowie zur Befolgung der Anordnungen über die Teilnahme an Wettspielen angenommen werden.