Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 02.03.2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahmeder außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 48.335,50 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) über eine Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen in Höhe 48.335,50 Euro in Bezug auf die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als mitarbeitender Gesellschafter der Klägerin im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.12.2017.
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