LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.12.2022
L 8 BA 47/21
Normen:
SGG § 54 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 02.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 23 BA 77/18

Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen in Bezug auf die Tätigkeit als mitarbeitender Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2022 - Aktenzeichen L 8 BA 47/21

DRsp Nr. 2024/1443

Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen in Bezug auf die Tätigkeit als mitarbeitender Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft

1. Ein mitarbeitender Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft, miteinem Gesellschaftsanteil von 30 % unterliegt im Regelfall dem Weisungsrechtdes Geschäftsführers und ist sozialversicherungspflichtig. 2. Ein Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft schließt aufgrundder Gesellschafterstellung schließt ein Beschäftigungsverhältnis nur aus,wenn der Gesellschafter Einzelanweisungen an sich verhindern kann.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 02.03.2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahmeder außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 48.335,50 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) über eine Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen in Höhe 48.335,50 Euro in Bezug auf die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als mitarbeitender Gesellschafter der Klägerin im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.12.2017.