Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 22. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; diese tragen ihre Kosten selbst.
Der Streitwert wird auf 188.695,54 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 188.695,54 € (einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von 73.562,50 €).
Der Kläger betreibt ein Gerüstbauunternehmen.
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