Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 23.04.2012 -
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zur tragen.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 250,00 Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
Der Rechtspfleger ist in der Ausgangsentscheidung zu Recht davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die nach §
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