Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 6. November 2007 teilweise abgeändert.
Dem Kläger wird für den Antrag zu 3) aus der Klageschrift Rechtsanwalt D1. H2 aus V1 beigeordnet.
I.
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