LAG Köln - Beschluss vom 23.11.2005
2 Ta 378/05
Normen:
ZPO § 118 Abs. 2 ; ArbGG § 54 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2217/03

Nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fingierter Klagerücknahme

LAG Köln, Beschluss vom 23.11.2005 - Aktenzeichen 2 Ta 378/05

DRsp Nr. 2006/19868

Nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fingierter Klagerücknahme

»Ist das Verfahren nach 6-monatigem Nichtbetreiben gem. § 54 ArbGG durch fingierte Klagerücknahme beendet, kommt die nachträgliche PKH-Gewährung nur in Betracht, wenn die erforderlichen Nachweise und die Glaubhaftmachung während der Anhängigkeit vollständig vorlagen oder innerhalb der gesetzlichen Fristen nachgereicht wurden. Eine Nachreichung im Beschwerdeverfahren ist nicht zulässig.«

Normenkette:

ZPO § 118 Abs. 2 ; ArbGG § 54 Abs. 5 ;

Gründe: