ArbG Köln, vom 24.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2217/03
Nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fingierter Klagerücknahme
LAG Köln, Beschluss vom 23.11.2005 - Aktenzeichen 2 Ta 378/05
DRsp Nr. 2006/19868
Nachträgliche Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fingierter Klagerücknahme
»Ist das Verfahren nach 6-monatigem Nichtbetreiben gem. § 54ArbGG durch fingierte Klagerücknahme beendet, kommt die nachträgliche PKH-Gewährung nur in Betracht, wenn die erforderlichen Nachweise und die Glaubhaftmachung während der Anhängigkeit vollständig vorlagen oder innerhalb der gesetzlichen Fristen nachgereicht wurden. Eine Nachreichung im Beschwerdeverfahren ist nicht zulässig.«