Die Parteien streiten über Urlaub aus dem Jahr 1991. Der Kläger ist seit 1969 bei dem beklagten Kreis beschäftigt. Unter dem 10. August 1991 teilte er dem Beklagten mit, er beabsichtige vom 8. September bis 13. September 1991 an einer vom DGB veranstalteten Bildungsmaßnahme mit dem Thema "Wie kann Freizeit zur Freiheit werden?" teilzunehmen. Der Beklagte antwortete am 28. August 1991 u.a.:
"... Da die Voraussetzungen des §
Der Kläger hat dennoch an dem Seminar teilgenommen. Daraufhin wurden ihm fünf Urlaubstage "von seinem Urlaubskonto abgezogen". Mit der am 30. Oktober 1991 erhobenen Klage hat der Kläger zuletzt beantragt,
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