LAG Köln, Beschluß vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 11 Ta 348/99
DRsp Nr. 2000/2157
Nachträgliche Zulassung
»Heißt es im Kündigungsschreiben, der Arbeitgeber "behalte sich vor", die Kündigung bei bestimmtem Arbeitnehmerverhalten (hier: Durchführung einer stationären Entziehungskur) zurückzunehmen, so rechtfertigt es keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer auf rechtzeitige Klageerhebung verzichtet und sich statt dessen um die Erfüllung der Bedingung bemüht.«