Die Parteien streiten u.a. über die Zahlung von Zuschlägen für Nachtarbeit ab 1. Januar 1988 und über die Zahlung einer Schichtzulage für Wechselschichtarbeit ab 1. Januar 1990. Das Arbeitsgericht hat durch Teilurteil hierüber entschieden.
Der Kläger ist seit Dezember 1987 bei der Beklagten, der Hamburger Niederlassung einer Bank mit Hauptsitz in Frankfurt, als Pförtner beschäftigt. In dieser Niederlassung sind ca. 7000 Mitarbeiter tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge für das private Bankgewerbe anwendbar; u.a. der Manteltarifvertrag in der ab 15. November 1989 geltenden Fassung (im folgenden:
"§ 5
Mehrarbeits-, Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeits- und Schichtarbeitsvergütung.
...
3. Für die in der Nachtzeit (20.00 - 6.00) - außer Wachdienst - wird ein Zuschlag von 25 % gezahlt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|