1. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 14.04.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.983,52 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 20.11.2015 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für die Monate Mai - Oktober 2015 noch Anspruch auf Zahlung restlicher Nachtzuschläge hat.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit 16.01.2008, zuletzt als Staplerfahrer im Betriebsteil "E.", beschäftigt. In diesem Betriebsteil fallen die Arbeitsaufgaben rund um die Uhr an. Es wird deshalb in folgenden Schichten gearbeitet:
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