LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.04.2016
7 Sa 340/15
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
AUR 2016, 473
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 03.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 185/14

Nachvertragliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei Weiterbeschäftigung des Leiharbeitnehmers auf derselben Baustelle durch neue ArbeitgeberinSchadensersatzklage des Leiharbeitnehmers gegen seine ehemalige Arbeitgeberin bei pflichtwidrigem Verhalten gegenüber der neuen Arbeitgeberin

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 340/15

DRsp Nr. 2016/12911

Nachvertragliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei Weiterbeschäftigung des Leiharbeitnehmers auf derselben Baustelle durch neue Arbeitgeberin Schadensersatzklage des Leiharbeitnehmers gegen seine ehemalige Arbeitgeberin bei pflichtwidrigem Verhalten gegenüber der neuen Arbeitgeberin

1. Ein Arbeitgeber verletzt seine nachvertragliche Fürsorgepflicht, wenn er ohne ausreichenden sachlichen Grund darauf hinwirkt, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung von seinem neuen Arbeitgeber von einer Baustelle abgezogen wird. 2. Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Weiterarbeit auf einer Baustelle mit einem ihr nicht genehmen Mitarbeiter abzulehnen. 3. Eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen ergibt, dass die Beklagte durch ihr Verhalten nicht alles Zumutbare vermieden hat, was sich für ihren ehemaligen Arbeitnehmer auf dem neuen Arbeitsplatz als nachhaltig auswirken kann. Sie war insbesondere nicht berechtigt, den Abzug des Klägers von der Baustelle mit sofortiger Wirkung zu verlangen. Ausreichend wäre es gewesen, wenn die Beklagte einen Abzug verlangt hätte, sobald die Arbeitgeberin des Klägers eine anderweitige Einsatzmöglichkeit für diesen hat.

Tenor: