Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. März 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
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Die Klägerin ist eine GmbH, die medizinische Matratzen herstellt. Auf ihre Revision hatte das
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