LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.07.2016
9 Sa 20/16
Normen:
EFZG § 5 Abs. 1 S. 2; SGB V § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; SGB V § 275 Abs. 1a S. 3; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 286;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 9
Vorinstanzen:
ArbG Lörrach, vom 01.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 427/15

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkasse im Rahmen des sozialrechtlichen ÜberprüfungsverfahrensEntgeltfortzahlungsklage einer Verkaufsberaterin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Fehlerhaftigkeit der Feststellungen des medizinischen Dienstes

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 20/16

DRsp Nr. 2016/15325

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkasse im Rahmen des sozialrechtlichen Überprüfungsverfahrens Entgeltfortzahlungsklage einer Verkaufsberaterin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Fehlerhaftigkeit der Feststellungen des medizinischen Dienstes

Auch durch eine Feststellung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b i.V.m. § 275 Abs. 1 Buchst. a S. 3 SGB V - die gerade dazu dient, Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu klären - kann ein Arbeitnehmer den Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Begründung eines Anspruches auf Entgeltfortzahlung erbringen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach - Kammern Radolfzell vom 1.3.2016, 4 Ca 427/15 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 5 Abs. 1 S. 2; SGB V § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; SGB V § 275 Abs. 1a S. 3; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 286;

Tatbestand

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Entgeltfortzahlung für den Zeitraum ihrer Arbeitsunfähigkeit.

1. 2.