LAG Köln - Urteil vom 17.01.2005
2 Sa 906/04
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 13179/03

Nachweis ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses durch Indizien

LAG Köln, Urteil vom 17.01.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 906/04

DRsp Nr. 2005/4553

Nachweis ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses durch Indizien

»Ein Kläger kann das Vorliegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und damit dessen ununterbrochenen Bestand auch durch Indizien darlegen. Dies setzt voraus, dass der Schluss auf die Haupttatsache zwingend ist. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Klägers.«

Normenkette:

BetrAVG § 7 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger beginnend mit dem 01.01.2001 eine monatlich um 37,73 EUR höhere Rente als tatsächlich gezahlt auszuzahlen sowie um die Verzinsung der vom Kläger geltend gemachten Rückstände.