BSG - Urteil vom 12.02.2009
B 5 R 39/06 R
Normen:
FRG § 15 Abs. 1 S. 1; FRG § 15 Abs. 2; FRG § 16 Abs. 1 S. 1; FRG § 22 Abs. 3;
Fundstellen:
BSGE 102, 248
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 30.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 3327/03
LSG Stuttgart - L 6 R 3053/05- 06.04.2006,

Nachweis von Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur ungekürzten Berücksichtigung bei der Berechnung der Altersrente; tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung; gleichzeitige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

BSG, Urteil vom 12.02.2009 - Aktenzeichen B 5 R 39/06 R

DRsp Nr. 2009/15868

Nachweis von Beitragszeiten in einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur ungekürzten Berücksichtigung bei der Berechnung der Altersrente; tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung; gleichzeitige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. April 2006 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. Mai 2005 wird zurückgewiesen, soweit die Klägerin eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung einer Beitragszeit vom 1. Januar 1966 bis zum 31. Dezember 1971 sowie vom 1. Januar 1974 bis zum 31. Dezember 1977 begehrt. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

FRG § 15 Abs. 1 S. 1; FRG § 15 Abs. 2; FRG § 16 Abs. 1 S. 1; FRG § 22 Abs. 3;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt die Rücknahme eines bindenden Rentenbescheids und eine höhere Rente unter ungekürzter Bewertung einer Beitragszeit nach dem Fremdrentengesetz (FRG), während der sie Mitglied einer rumänischen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) war.