Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 20.02.2014 - Az:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung des Beklagten, ein Zeugnis zur Vorlage im Verfahren der Erteilung der Approbation zu berichtigen und zu ergänzen.
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