LAG Köln - Urteil vom 03.06.2005
11 Sa 1014/04
Normen:
KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg - 6 (2) Ca 903/04 - 30.06.2004,

Negative Beschäftigungsprognose bei Arbeitnehmerüberlassung - Risiko kurzfristiger Auftragslücken bei Arbeitgeber

LAG Köln, Urteil vom 03.06.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 1014/04

DRsp Nr. 2005/18728

Negative Beschäftigungsprognose bei Arbeitnehmerüberlassung - Risiko kurzfristiger Auftragslücken bei Arbeitgeber

»Im Rahmen einer betriebsbedingten sind bei der negativen Prognose hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Besonderheiten bei Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen. Dann , wenn in einem repräsentativen Zeitraum vor Ausspruch der Kündigung ein bisherigen Einsatzbereich oder in anderen Bereichen, in denen der Arbeitnehmer nach zumutbaren Qualifizierungsmaßnahmen einsetzbar gewesen wäre, Aufträge vorgelegen haben, ist anzunehmen, dass solche Beschäftigungsmöglichkeiten auch kurzfristig in der Zukunft entstehen können. Daher hat der Arbeitgeber das Risiko für kurzfristige - etwa drei Monate umfassende - Auftragslücken zu tragen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung.

Der 1954 geborene, geschiedene und kinderlose Kläger ist gemäß dem Anstellungsvertrag vom 02.10.1998 (Kopie Bl. 3 ff. d. A.) seit dem 05.10.1998 als Organisationsprogrammierer im Betrieb der Beklagten mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 3.254,82 EUR beschäftigt.