LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 06.11.2019
L 2 R 87/18
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 24.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 308/15

Neubewertungen rentenrechtlicher Zeiten für die VergangenheitNeubewertung von Zeiten der politischen VerfolgungBeweissicherungsfunktion eines BescheidesWegfall eines Bedürfnisses für eine Beweissicherung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen L 2 R 87/18

DRsp Nr. 2019/17045

Neubewertungen rentenrechtlicher Zeiten für die Vergangenheit Neubewertung von Zeiten der politischen Verfolgung Beweissicherungsfunktion eines Bescheides Wegfall eines Bedürfnisses für eine Beweissicherung

1. Die gesetzlich vorgesehene Beweissicherung ist mit der Übernahme der entsprechenden in einem Vormerkungsbescheid ausgewiesenen Feststellungen in einen Rentenbescheid nicht mehr erforderlich, sodass die Vormerkungs- und Herstellungsbescheide mit einer solchen Übernahme jegliche rechtliche Bedeutung verlieren. 2. Ein Wegfall eines Bedürfnisses für eine Beweissicherung durch den nachfolgenden Rentenbescheid ist nur dann möglich, wenn der Rentenbescheid seinerseits die erforderliche Beweissicherung bewirkt. 3. Diese Beweissicherungsfunktion kann im Ergebnis nur herbeigeführt werden, wenn die in den Rentenbescheid übernommenen Feststellungen aus dem Vormerkungsbescheid ihrerseits an der Bindungswirkung des Vormerkungsbescheides teilnehmen.