SG Potsdam, vom 07.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 Kr 70/97
II. LSG Brandenburg - Beschluß vom 28.07.1998 - L 4 B 22/98 KR ER,
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung
BVerfG, Beschluss vom 24.06.1999 - Aktenzeichen 1 BvR 1650/98
DRsp Nr. 2005/16247
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung
Stützt das Fachgericht die Ablehnung des Antrags auf das Fehlen eines Anordnungsgrundes, setzt die Zulässigkeit der gegen die fachgerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungbeschwerde voraus, dass die Beschwerdeführerin hiermit substantiiert auseinandersetzt.