BVerwG - Urteil vom 09.09.2021
2 A 3.20
Normen:
BGleiG § 27 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 173, 213
D_V 2022, 176

Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Erstellung einzelner dienstlicher Beurteilungen

BVerwG, Urteil vom 09.09.2021 - Aktenzeichen 2 A 3.20

DRsp Nr. 2021/17938

Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Erstellung einzelner dienstlicher Beurteilungen

1. Die Gleichstellungsbeauftragte ist gemäß § 27 Abs. 1 BGleiG nicht an der Erstellung einzelner dienstlicher Beurteilungen zu beteiligen. Ihr Beteiligungsrecht erstreckt sich allein auf die Abfassung von Beurteilungsrichtlinien und die Teilnahme an Besprechungen, die deren einheitliche Anwendung sicherstellen sollen.2. Der Zweck der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 BLV ist auch dann erfüllt, wenn die vom Erstbeurteiler erstellte Beurteilung bereits von diesem mit dem Beamten besprochen wird und sie erst danach vom Zweitbeurteiler unverändert bestätigt wird.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

BGleiG § 27 Abs. 1;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung.