I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen.
Die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) belastete das Honorarkonto des Klägers, eines Orthopäden, mit einem Betrag von ca 46.500 EUR, weil ihm für seine Anästhesien die Vergütung nach Nr 443 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) nicht zugestanden habe. Es fehle an einer fachspezifischen Dokumentation entsprechend den Vorschriften der Präambel zu Kapitel D des EBM-Ä.
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