ArbG Nürnberg, vom 06.06.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 30/89
LAG Nürnberg, vom 22.08.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 41/89
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
BAG, Beschluß vom 21.07.1993 - Aktenzeichen 7 ABR 25/92
DRsp Nr. 1994/1610
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
»1. § 579 Abs. 1 Nr. 4ZPO ist nicht bei jeder Verletzung des Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör analog anzuwenden. Eine analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4ZPO setzt voraus, daß ein Sachverhalt vorliegt, der dem Tatbestand dieser Vorschrift ähnelt.2. Wenn die Voraussetzungen für eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4ZPO erfüllt sind, kann die betroffene Partei wählen, ob sie gegen die ihrer Ansicht nach in einem fehlerhaften Verfahren ergangene Entscheidung Rechtsmittel einlegt oder diese Entscheidung rechtskräftig werden läßt und einen Nichtigkeitsantrag stellt. Es ist jedoch nicht zulässig, zunächst wegen des geltend gemachten Verfahrensmangels Rechtsmittel einzulegen und zusätzlich noch gegen die abschlägige Entscheidung des Rechtsmittelgerichts die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben.3. Das Bundesarbeitsgericht kann einen nach § 92ArbGG erlassenen Beschluß nur aufgrund eines Wiederaufnahmeverfahrens, nicht aber auf eine Gegenvorstellung hin aufheben.«