LAG Köln - Urteil vom 01.10.2001
2 Sa 334/01
Normen:
Tarifvertrag über Mitteilungspflicht § 2 ; BGB § 174 § 180 § 177 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 8015/00

Nichtverlängerungsmitteilung, Vollmacht, designierter Intendant

LAG Köln, Urteil vom 01.10.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 334/01

DRsp Nr. 2002/9016

Nichtverlängerungsmitteilung, Vollmacht, designierter Intendant

»1. Wird der designierte Intendant in Gegenwart des ausscheidenden Intendanten der Belegschaft vorgestellt und wird dem designierten Intendanten ein Büro sowie Sach- und Personalmittel zur Durchführung von Anhörungen und der Aussprache von Nichtverlängerungsmitteilungen zur Verfügung gestellt, kann hieraus auf die konkludente Vollmachterteilung geschlossen werden. 2. Erfolgt keine unverzügliche Zurückweisung i. S. d. § 174 1 BGB, kann eine Genehmigung i. S. d. §§ 180 S. 2, 177 BGB noch im Prozess nachgeholt werden (BAG 8 AZR 699/96 vom 11.12.1997).«

Normenkette:

Tarifvertrag über Mitteilungspflicht § 2 ; BGB § 174 § 180 § 177 ;

Hinweise:

keine Zulassung

Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 8015/00