LAG Rheinland-Pfalz, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 147/04
Nichtzulassungsbeschwerde - Postulationsfähigkeit
BAG, Beschluß vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 9 AZN 789/04 (A)
DRsp Nr. 2006/25281
Nichtzulassungsbeschwerde - Postulationsfähigkeit
»1. Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72aArbGG ist die Postulationsfähigkeit nach § 11 Abs. 2ArbGG Prozesshandlungsvoraussetzung.2. Hat eine nicht postulationsfähige Partei eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und nimmt sie nach gerichtlicher Belehrung diese Beschwerde zurück, so ist der Gebührentatbestand nach Nr. 8612 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2GKG wie bei einer zurückgenommenen Beschwerde zu beurteilen.«